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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der b together GmbH
I. Allgemeines
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche von der b together GmbH (nachfolgend „b together“) erbrachten Leistungen, insbesondere im Zusammenhang mit Events, Dekorationen, Vermietungen und Ausstellungen.
Abweichende Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
2. Vertragsabschluss
b together erstellt dem Kunden eine schriftliche Offerte oder Auftragsbestätigung. Mit der schriftlichen oder mündlichen Zusage des Kunden zur Offerte gilt der Vertrag als abgeschlossen und rechtsverbindlich.
3. Kündigung durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet dieser für alle bereits entstandenen Kosten, erbrachten Leistungen sowie allfällige Sonderleistungen. Weitergehende Ansprüche richten sich nach Ziffer II.8 dieser AGB.
4. Kündigung durch b together GmbH
b together ist berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen, wenn begründeter Anlass zur Annahme besteht, dass die Veranstaltung oder Zusammenarbeit den Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf von b together gefährdet.
5. Preise
Die Preise richten sich nach den jeweils gültigen Tarifen von b together und sind in Schweizer Franken (CHF) angegeben.
b together behält sich Preisänderungen ausdrücklich vor. Offerten behalten für sechs Monate ab Ausstellungsdatum ihre Gültigkeit.
Blumenpreise unterliegen saisonalen und regionalen Schwankungen. b together kann den offerierten Betrag bei Bedarf um ±10–15 % anpassen.
Zusätzliche, nachträglich beauftragte Leistungen werden separat in Rechnung gestellt.
6. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen von b together sind wie folgt zu begleichen:
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Terminreservierungsgebühr: 30 % des Offertbetrags innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss.
Wird die Zahlung nicht fristgerecht geleistet, ist b together berechtigt, den Vertrag zu annullieren. -
Anzahlung: 20 % des Offertbetrags innert 30 Tagen nach Vertragsabschluss (sofern separat vereinbart).
-
Schlussrechnung: Nach erfolgtem Anlass wird eine Schlussabrechnung erstellt (unter Anrechnung der bereits geleisteten Zahlungen). Diese ist innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
7. Haftung
Die Haftung von b together ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
Für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird keine Haftung übernommen.
Besondere Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer II.9 und III.12 bleiben vorbehalten.
II. Dekorationen, Events & Hochzeiten
8. Kündigung / Absage durch den Kunden
Wird ein Event nach Vertragsabschluss abgesagt, trägt der Kunde sämtliche bis dahin entstandenen Dritt- und Eigenkosten sowie folgende Stornogebühren:
-
Nach der Terminbestätigung: 30 % des Offertbetrags
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Bis 4 Monate vor Anlass: 50 % des Offertbetrags
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Bis 2 Monate vor Anlass: 70 % des Offertbetrags
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Ab 30 Tage vor Anlass: 80 % des Offertbetrags
-
Ab 14 Tage vor Anlass: 100 % des Offertbetrags
COVID-19 / höhere Gewalt:
Muss ein Anlass aufgrund einer behördlichen Anordnung (Veranstaltungsverbot, Quarantäne, Ausgangssperre etc.) abgesagt werden, gilt dies als höhere Gewalt.
Die bis dahin entstandenen Kosten werden verrechnet. Die Anzahlung und Terminreservierungsgebühr werden in diesem Fall zurückerstattet.
Ist die Durchführung grundsätzlich erlaubt, gelten die obigen Stornobedingungen.
9. Haftung
b together übernimmt keine Haftung für Personenschäden, Diebstahl, Beschädigung oder Verlust von durch den Kunden eingebrachten Gegenständen.
Der Kunde haftet für sämtliche durch ihn oder seine Hilfspersonen verursachten Schäden (vorsätzlich oder fahrlässig).
10. Blumen und Pflanzen – Haltbarkeit
Blumen und Pflanzen sind Naturprodukte. b together garantiert ausschliesslich die Lieferung frischer und einwandfreier Ware.
Für Haltbarkeit oder allfällige allergische Reaktionen kann keine Haftung übernommen werden.
III. Vermietungen
11. Vertragsänderung und Anpassung
Änderungen oder Anpassungen des Auftrags sind bis 1 Monat vor dem vereinbarten Liefertermin möglich.
Bei Reduktion des Auftragsvolumens werden bis dahin erbrachte Leistungen und Materialkosten in Rechnung gestellt.
Für Vermietungen gelten subsidiär die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR).
12. Haftung
Der Kunde haftet für alle Schäden am Mietobjekt, auch bei leichter Fahrlässigkeit, sowie für Schäden durch unsachgemässe Nutzung.
13. Reinigung
Die Reinigung ist, sofern nicht anders vereinbart, im Preis inbegriffen. Bei übermässiger Verschmutzung wird ein Zuschlag verrechnet.
14. Zustand des Materials
Das Mietmaterial kann gebraucht sein und vorab besichtigt werden.
Reklamationen müssen sofort nach Erhalt erfolgen. Spätere Beanstandungen können nicht berücksichtigt werden.
15. Rückgabe
Das Material ist im gelieferten Zustand und gemäss Vereinbarung termingerecht zu retournieren.
Verzögerungen durch höhere Gewalt sind umgehend zu melden.
16. Beschädigungen, Verlust
Vom Kunden verursachte Schäden werden nach Aufwand bzw. zum Neupreis verrechnet.
Nicht retournierte, zerstörte oder unreinigbare Artikel werden zum Neupreis in Rechnung gestellt.
17. Eigentumsvorbehalt
Sämtliches von b together geliefertes Material bleibt Eigentum von b together.
Eine Weiterveräusserung, Belehnung oder Verpfändung ist nicht gestattet.
Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.
IV. Ausstellerware im b together Store
18. Ausstellung von Produkten Dritter
Dritten kann durch b together die Möglichkeit eingeräumt werden, Produkte kostenlos im b together Store oder auf einer b together-Ausstellungsfläche zu präsentieren.
Pflichten des Ausstellers:
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Der Aussteller bleibt jederzeit Eigentümer der eingebrachten Produkte und trägt die volle Verantwortung für deren Zustand, Versicherung und Rücknahme.
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Wird der b together Store geschlossen oder findet ein Standortwechsel statt, ist der Aussteller verpflichtet, seine Produkte bis spätestens am letzten Öffnungstag am bisherigen Standort vollständig abzuholen.
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Erfolgt keine fristgerechte Abholung, geht das Eigentum an den nicht abgeholten Produkten ohne weitere Mitteilung auf die b together GmbH über.
b together ist in diesem Fall berechtigt, die Produkte zu vernichten, zu entsorgen oder in einem Rampenverkauf günstig weiterzuverkaufen, ohne dass daraus Ansprüche des ursprünglichen Ausstellers entstehen. -
Eine Rückforderung oder Entschädigung ist ausdrücklich ausgeschlossen.
V. Schlussbestimmungen
19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist Luzern, wobei b together berechtigt ist, den Kunden an dessen ordentlichem Gerichtsstand zu belangen.
Mit der Auftragserteilung bzw. Ausstellungserlaubnis bestätigt der Kunde, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.
Stand: Oktober 2021
© b together GmbH
