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Allgemeine Geschäftsbedingungen b together GmbH
I. Allgemeines
1. Anwendungsbereich
Die vorliegenden Bedingungen sind anwendbar auf alle von b together GmbH abgeschlossenen Vereinbarungen betreffend Events, Vermietungen und Dekorationen.
2. Vertragsabschluss
B together GmbH stellt dem Kunden jeweils eine schriftliche Offerte resp. Auftragsbestätigung betreffend Events, Vermietungen, Dekorationen zu. Sobald die mündliche oder schriftliche Zusage des Kunden zur Offerte von b together GmbH vorliegt, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
3. Kündigung durch den Kunden
Wird der Vertrag durch den Kunden storniert, haftet der Kunde in jedem Falle für die bereits von b together GmbH vorgenommenen Leistungen und Auslagen. Ebenso werden vereinbarte Sonderleistungen in jedem Fall in Rechnung gestellt. Die weitergehenden Ansprüche von b together GmbH bei Kündigung des Kunden richten sich nach den Bestimmungen von Ziffer 8.
4. Kündigung durch b together GmbH
Hat b together GmbH zur Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder ihren Ruf gefährdet, so ist b together GmbH berechtigt, den Vertrag jederzeit entschädigungslos zu kündigen.
5. Preise
Die Preise richten sich nach den separaten Tarifen von b together GmbH. Die Preise sind in Schweizer Franken angegeben. Preisänderungen sind jederzeit möglich, wobei die von b together GmbH erstellten Offerten während sechs Monaten ab Ausstellung ihre Gültigkeit behalten.
Blumenpreise unterliegen naturgemäss saisonalen und regionalen Schwankungen.
B together GmbH bleibt es vorbehalten, wenn nötig den offerierten Betrag 10%-15% nach oben oder unten zu verschieben. Zusätzliche Werkstücke, welche nach signieren der Offerte aufgetragen werden, sind nicht im offerierten Budget enthalten und werden zusätzlich berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
Die von b together GmbH ausgestellten Offerten / Rechnungen sind detailliert gegliedert und wie folgt zu bezahlen:
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Bei Vertragsabschluss: 30% des Offert Betrages als Terminreservierungsgebühr, zahlbar bis 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert der gesetzten Frist, ist b together GmbH berechtigt, den Vertrag aufzulösen.
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Bei Vertragsabschluss: 20% des Offert Betrages als Anzahlung, zahlbar bis 30 Tage nach Vertragsabschluss. Bei Nichtbezahlung der Anzahlung innert der gesetzten Frist, ist b together GmbH berechtigt den Vertrag aufzulösen.
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Schlussrechnung: Nach erfolgtem Anlass erstellt b together GmbH eine Schlussabrechnung (Anrechnung von Terminreservierungsgebühr und Anzahlung). Die Schlussrechnung kann zu Gunsten beider Vertragsparteien ausfallen. Die Schlussrechnung ist zahlbar bis 30 Tage nach Rechnungsstellung.
7. Haftung
Die Haftung von b together GmbH ist in allen Fällen beschränkt auf Absicht und grobe Fahrlässigkeit. B together GmbH haftet in keinem Fall für Folgeschäden. Die besonderen Haftungsbestimmungen gemäss Ziffer 9 bleiben vorbehalten.
II. Dekorationen und Events / Hochzeiten
8. Kündigung/Absage des Events durch den Kunden
Wird ein Event nach Vertragsabschluss (siehe 1.2) abgesagt, so sind die angefallenen Dritt- Kosten (z.B. Unterhaltungsprogramm, grafische und technische Arbeiten, Warenbestellung, etc.) samt Annullationsgebühren durch den Kunden vollumfänglich zu bezahlen. Zusätzlich fallen von seitens b together GmbH folgende Kosten an:
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Nach der Terminbestätigung: 30% des Offert Betrages (Terminreservierungsgebühr)
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Bis 4 Monate vor dem vereinbarten Datum: 50% des Offert Betrages
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Bis 2 Monate vor dem vereinbarten Datum: 70% des Offert Betrages
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Ab 30 Tage vor dem vereinbarten Datum: 80% des Offert Betrages
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Ab 14 Tagen vor dem Termin: 100% des Offert Betrages
(COVID-19)
Muss aufgrund einer behördlichen Anweisung (Veranstaltungsverbot, Ausgangssperre oder Quarantäne) die Hochzeit abgesagt werden, spricht man von «höheren Gewalt». Damit wird die Abhaltung der Hochzeit rechtlich unmöglich. Die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Kosten werden in Rechnung gestellt. Die Anzahlung und Terminreservierungsgebühr werden zurückerstattet.
Ist die Durchführung der Hochzeitsfeier im Gebiet eurer Hochzeitslocation zum Zeitpunkt des Hochzeitstermin grundsätzlich erlaubt, gelten die Annullierungskosten gemäss II 8.
9. Haftung
Von dem in Ziffer 7 beschriebenen Umfang sind sämtliche Haftungsansprüche für Personenschäden, Diebstahl oder Beschädigung von mitgebrachten Objekten, sowie alle weiteren Ersatzansprüche des Kunden gegenüber b together GmbH ausgeschlossen. Der Kunde haftet für sämtliche Verunreinigungen, Beschädigungen und Schäden aller Art, die er vorsätzlich oder fahrlässig verursacht.
10. Blumen/Pflanzen Haltbarkeit
Blumen und Pflanzen sind vergängliche Produkte. In der Regel halten sie bis zu 5 Tage. Es kann jedoch keine Garantie gewährt werden. B together GmbH garantiert, dass ausschliesslich einwandfreie und frische Ware verwendet wird.
III. Vermietungen
11. Vertragsänderung und/oder- Anpassung
Der Kunde kann bis 1 Monat vor dem Liefertermin den Auftrag anpassen, das Datum steht auf der Auftragsbestätigung. Bei einer Vergrösserung des Auftragsvolumen bestehen keine Limiten. Bei einer Reduktion des Auftrages werden die bis dahin geleisteten Arbeiten sowie Materialkosten verrechnet. Die Mietdauer ist in der Auftragsbestätigung festgelegt.
Die Vermietung von Räumlichkeiten oder Dekorationsmaterial richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts, sofern nachstehend nicht oder nichts Abweichendes vereinbart worden ist.
12. Haftung
Der Kunde haftet auch für leicht fahrlässig verursachte Schäden am Mietobjekt, sowie am Inventar und Mobiliar des Mietobjekts, wie auch für jeden aufgrund zweck- und vertragswidriger Nutzung entstehenden Schäden.
13. Reinigung
Die Reinigung der Mietartikel sind (falls nicht anders vereinbart) im Preis inbegriffen. Bei überdurchschnittlicher Verunreinigung behalten wir uns vor, dies separat zu verrechnen.
14. Zustand Material
Beim Mietmaterial handelt es sich meist um gebrauchte Artikel, können jedoch auf Wunsch vorher besichtigt werden. Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware anzubringen. Fehlendes Material muss bei der Übergabe festgestellt werden.
15. Rücknahme
Gelieferte Artikel sind im angelieferten Zustand (ohne Reinigung falls nicht anderes vereinbart) zu retournieren. Der Rücknahmetermin ist einzuhalten und Verzögerungen durch höhere Gewalt müssen b together GmbH umgehend gemeldet werden.
16. Reparaturen, Beschädigungen, Verlust
Durch den Kunden verursachte Schäden werden zulasten des Kunden verrechnet. Bei kleineren Schäden wird die Reparatur nach effektivem Aufwand berechnet. Abhanden gekommenes oder defektes, zerstörtes Material, welches nicht mehr repariert werden kann (gilt auch für Artikel, welche nicht mehr gereinigt werden können), wird der Neupreis in Rechnung gestellt. Neupreise können jederzeit angefragt werden.
17. Eigentum
Das von uns gelieferte Material bleibt unser Eigentum und kann weder veräussert, belehnt, noch verpfändet werden. Das Material ist nicht gegen Diebstahl versichert.
II. Dekorationen und Events / Hochzeiten
18. Anwendbares Recht
Das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und b together GmbH ist Luzern. B together GmbH hat jedoch auch das Recht, den Kunden am ordentlichen Gerichtsstand zu belangen.
Mit der Auftragserteilung erklärt sich der Kunde mit den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen von b together GmbH einverstanden.
Oktober 2022